Jugendschutz
Jugendschutzrichtlinien für die Beach-Party 2026
(Abendveranstaltungen am 17. und 23.01.2026)
1. Jugendliche unter 16 Jahren: Kein Einlass (auch nicht mit Erziehungsberechtigtem/-beauftragtem)
2. Zur Überprüfung des Alters sind ausschließlich Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zugelassen
3. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:
a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
- Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
- Ausweiskontrolle am Eingang
b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
- Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter/ Erziehungsbeauftragter)
- Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung muss vorgelegt werden.
- Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden
(die Person, die im Formular angegeben ist) - Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Ein Erziehungsberechtigter/-beauftragter darf nur für 1 Jugendlichen die Verantwortung übernehmen
- Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss solange auf der Veranstaltung bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Schutzbefohlenen nehmen zu können.
- Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er übernimmt und darf nicht alkoholisiert sein.
- Die Funktion eines Erziehungsbeauftragten dürfen nur volljährige Personen ausüben.
Es besteht als Minderjähriger grundsätzlich die Möglichkeit, die Veranstaltung ohne einen Erziehungsberechtigten bzw. Erziehungsbeauftragten zu betreten und erst später im Verlauf der Veranstaltung gemeinsam mit diesem an der Kasse ein anderes Einlassband zu erhalten, um über 24.00 Uhr hinaus auf der Veranstaltung bleiben zu können. Bereits vor Mitternacht wird hierfür im Kassen- und Garderobenbereich ein separater Schalter für den Bandwechsel geöffnet.
Download des Erziehungsbeauftragungs-Formulars